Litauen
Regionaldatenbank
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Sprachen: Litauisch und Englisch
Staat
|
Bezeichnung
: |
Lietuvos Respublika,
Republic of Lithuania, Republik Litauen |
Staatsflagge und
Staatswappen: |
|
| Hauptstadt: |
Vilnius/Wilna |
| Verwaltungsstruktur: |
44 Kreise und 11 Städte |
Größte
Städte:
Stand: 2004 |
Vilnius/Wilna: 575.000 Einwohner
Kaunas: 415.000 Einwohner
Klaipeda: 202.000 Einwohner
Siauliai: 147.000 Einwohner
Panevepys: 133.000 Einwohner |
| Unabhängigkeit: |
Wiederherstellung am
11.03.1990 |
| Nationalfeiertag: |
Unabhängigkeitstag am 16.
Februar (1918) |
Geographie
| Lage: |
Osteuropa, zwischen
Lettland, Weißrußland, Polen und Rußland, an die
Ostsee angrenzend |
| Gesamtfläche: |
65.301 kmA2, etwas
kleiner als Irland |
| Landesgrenzen: |
Insgesamt 1.747 km, davon zu
Weißrußland 724 km, zu Lettland 610 km, zu Polen 110
km, zu Rußland (Kaliningrad) 303 km |
| Küste: |
99 km |
| Meeresansprüche: |
Territorialgewässer 12
Seemeilen |
| Internationale
Streitfragen: |
Uneinigkeit mit Rußland
über den Verlauf der Grenze am Fluß Nehmen (Nemunas),
die gegenwärtig auf der Litauischen Bank verläuft und
nicht, wie international üblich, in der Mitte des
Flusses |
| Klima: |
maritim, feucht, gemäßigte
Winter und Sommer |
| Zeit: |
GMT + 2 Stunden |
| Oberflächenform: |
Tiefland, viele verstreute
kleine Seen, fruchtbarer Boden |
| Naturressourcen: |
Torf, Ton, Kalkstein,
Waldbestände |
| Bodennutzung: |
AckeArland 49,1%
Wiesen und Weideland 22,2%
Forst- und Waldfläche 16,3%
für sonstige Zwecke 12,4% |
| Bewässerte
Bodenflächen: |
430 km² |
| Währung: |
Lit. Litas, BSP/Einw. 5300 EURO (2004) |
Bevölkerung
| Bevölkerung: |
3,698 Mio. (2004) |
| Nationalität: |
Substantiv: Litauer,
Adjektiv: litauisch |
| Ethnische
Struktur: |
80,1% Litauer, 8,6% Russen,
7,7% Polen, 1,5% Weißrussen, andere 2,1% (2003) |
| Religionen: |
römisch- katholisch,
lutherisch und andere |
| Landes-/Verkehrssprachen: |
Litauisch (offiziell),
Polnisch und Russisch |
| Analphabetentum: |
2% |
| AArbeitskräfte: |
1.636.500 (Januar 1998)
davon
im staatlichen Sektor 518.800
im privaten Sektor 1.117.700 |
Politisches
System
Die Republik Litauen (Lietuvos Respublika - Kurzform: Litauen,
Lietuva) ist eine unabhängige und demokratische Republik. Diese
Definition verwendet die Verfassung in der Betonung der
Kontinuität zum unabhängigen Litauen zwischen 1918 und 1940.
Der Hitler-Stalin-Pakt wird als völkerrechtswidrig angesehen und
demzufolge der Anschluß an die Sowjetunion als ungültig.
Die Verfassung enthält ein Bekenntnis zum
Demokratieprinzip. Das Volk übt die Staatsgewalt direkt und
indirekt aus. Plebiszitäre Grundsätze gelten bei den
wichtigsten Staatsentscheidungen, die die Bevölkerung
unmittelbar betreffen.
Der Grundrechtskatalog garantiert die individuellen
Freiheitsrechte dem Staat gegenüber. Er sichert darüber hinaus
soziale Grundrechte im Sinne von Staatszielbestimmungen,
allgemeinen Programmsätzen und Verfassungsaufträgen.
Die Protokolle der Europäischen Konvention zum Schutze der
individuellen Rechte und Grundfreiheiten wurden im April 1995
ratifiziert.
Kriterium für die litauische Staatsbürgerschaft ist
es, daß jeder, der am Tag der Souveränitätserklärung in
Litauen lebte, litauischer Staatsbürger ist oder auf Antrag
litauischer Staatsbürger werden kann. Litauische
Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich. Diese tolerante
Regelung wird seit geraumer Zeit von national-konservativen
Kräften bekämpft.
Aktives Wahlrecht wird ab dem 18., passives erst ab dem 25.
Lebensjahr gewährt. Das Wahlrecht ist an die litauische
StaatsbürgerscAhaft gebunden.
Seit Juli 1996 ist durch Erlaß des Präsidenten die Todesstrafe
in Litauen abgeschafft.
Die Legislative wird durch ein Einkammernsystem
gekennzeichnet. Sie liegt in den Händen des Parlaments, des
Seimas. Er hat 141 Abgeordnete, die für eine 4-jährige
Wahlperiode gewählt werden. Für den Einzug in das Parlament
besteht eine 4%-Sperrklausel, jedoch nicht für Parteien
nationaler Minderheiten. Die Verabschiedung von Gesetzen erfolgt
grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Gesetze
verfassungsändernden Inhalts erfordern die Zustimmung von 3/5
der Parlamentsmitglieder.
Das Recht zur Gesetzesinitiative wird dem Präsidenten, der
Regierung und (mindestens) 50.000 wahlberechtigten Bürgern
eingeräumt.
An der Spitze der Exekutive stehen der Präsident und die
Regierung. Die Verfassung legt ein demokratisches
Regierungssystem präsidentiell-parlamentarischer Ausgestaltung
fest.
Der Präsident wird vom Volk durch Direktwahl für eine Amtszeit
von 5 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist nur einmal möglich.
Der Regierung steht der Ministerpräsident vor. Er wird vom
Staatspräsidenten ernannt und vom Parlament bestätigt. Der
Ministerpräsident und sein Kabinett vertreten das Land
international. Die Regierung ist dem Parlament gegenüber
verantwortlich für die Erfüllung der Regierungsaufgaben, die
Minister auch dem Präsidenten gegenüber. Der Ministerpräsident
verfügt über die Richtlinienkompetenz.
An der Spitze der Rechtsprechung steht das Oberste
Gericht, das die Vollmachten eines Berufungsgerichts
hat. In den unteren Ebenen wurden Kreis- und Stadtgerichte sowie
örtliche Gerichte gebildet. Die Richter werden vom Seimas für 5
Jahre gewählt.
Dem Verfassungsgerichtshof obliegt die Kontrolle über
die Einhaltung der Verfassung, d. h. die Überprüfung der Vereinbarkeit
von Gesetzen und Rechtsvorschriften sowie von Hoheitsakten des Präsidenten
und der Regierung mit der Verfassung. Das gilt auch für internationale
Verträge. Dem Verfassungsgerichtshof gehören 9 Richter an, die
litauische Staatsbürger sein müssen. Sie werden für neun
Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist nicht möglich. Alle drei
Jahre erfolgt die Wahl von drei Richtern.
Von besonderer Bedeutung im litauischen Staatsaufbau ist das Amt
des Staatskontrolleurs. Er hat auf die Rechtmäßigkeit der
Maßnahmen der Verwaltung zu achten, die rechtmäßige Verwertung
des staatlichen Eigentums und die Einhaltung des Staatshaushaltes
zu prüfen. Er hat darüber dem Seimas jährlich Bericht zu
erstatten.Der Staatskontrolleur wird für eine Amtszeit von 5
Jahren vom Seimas bestimmt und vom Präsidenten ernannt.
Die Verfassung garantiert die unabhängige
Stellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften vom Staat. Sie
bestätigt das Recht nationaler Minderheiten auf die Pflege ihrer
Sprache, Kultur und Traditionen. Sie beschreibt die
Wirtschaftsverfassung des Landes als eine Form der
Marktwirtschaft, indem sie sie über garantierte
Unternehmungsfreiheit, Wettbewerbsfreiheit und das Recht auf
Privateigentum definiert. Nach Abschluß des
Transformationsprozesses soll eine Wirtschaftsordnung der
sozialen Marktwirtschaft erreicht sein.
Das Staatsgebiet ist in 10 Regierungsbezirke sowie 44 Bezirke und 11
Stadtverwaltungen eingeteilt. Diesen 55 Verwaltungseinheiten stehen jeweils
ein Regionalparlament bzw. Selbstverwaltungsrat vor, dessen Größe
von der Einwohnerzahl des jeweiligen Bezirkes abhängig ist und von
den Bürgern direkt gewählt wird.
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