Litauen
Regionaldatenbank
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Sprachen: Litauisch und Englisch

Staat

Bezeichnung : Lietuvos Respublika, Republic of Lithuania, Republik Litauen
Staatsflagge und
Staatswappen:
Hauptstadt: Vilnius/Wilna
Verwaltungsstruktur: 44 Kreise und 11 Städte
Größte Städte:
Stand: 2004
Vilnius/Wilna: 575.000 Einwohner
Kaunas: 415.000 Einwohner
Klaipeda: 202.000 Einwohner
Siauliai: 147.000 Einwohner
Panevepys: 133.000 Einwohner
Unabhängigkeit: Wiederherstellung am 11.03.1990
Nationalfeiertag: Unabhängigkeitstag am 16. Februar (1918)

Geographie

Lage: Osteuropa, zwischen Lettland, Weißrußland, Polen und Rußland, an die Ostsee angrenzend
Gesamtfläche: 65.301 kmA2, etwas kleiner als Irland
Landesgrenzen: Insgesamt 1.747 km, davon zu Weißrußland 724 km, zu Lettland 610 km, zu Polen 110 km, zu Rußland (Kaliningrad) 303 km
Küste: 99 km
Meeresansprüche: Territorialgewässer 12 Seemeilen
Internationale Streitfragen: Uneinigkeit mit Rußland über den Verlauf der Grenze am Fluß Nehmen (Nemunas), die gegenwärtig auf der Litauischen Bank verläuft und nicht, wie international üblich, in der Mitte des Flusses
Klima: maritim, feucht, gemäßigte Winter und Sommer
Zeit: GMT + 2 Stunden
Oberflächenform: Tiefland, viele verstreute kleine Seen, fruchtbarer Boden
Naturressourcen: Torf, Ton, Kalkstein, Waldbestände
Bodennutzung: AckeArland 49,1%
Wiesen und Weideland 22,2%
Forst- und Waldfläche 16,3%
für sonstige Zwecke 12,4%
Bewässerte Bodenflächen: 430 km²
Währung: Lit. Litas, BSP/Einw. 5300 EURO (2004)

Bevölkerung

Bevölkerung: 3,698 Mio. (2004)
Nationalität: Substantiv: Litauer, Adjektiv: litauisch
Ethnische Struktur: 80,1% Litauer, 8,6% Russen, 7,7% Polen, 1,5% Weißrussen, andere 2,1% (2003)
Religionen: römisch- katholisch, lutherisch und andere
Landes-/Verkehrssprachen: Litauisch (offiziell), Polnisch und Russisch
Analphabetentum: 2%
AArbeitskräfte: 1.636.500 (Januar 1998)
davon
im staatlichen Sektor 518.800
im privaten Sektor 1.117.700

Politisches System

Die Republik Litauen (Lietuvos Respublika - Kurzform: Litauen, Lietuva) ist eine unabhängige und demokratische Republik. Diese Definition verwendet die Verfassung in der Betonung der Kontinuität zum unabhängigen Litauen zwischen 1918 und 1940. Der Hitler-Stalin-Pakt wird als völkerrechtswidrig angesehen und demzufolge der Anschluß an die Sowjetunion als ungültig.
Die Verfassung enthält ein Bekenntnis zum Demokratieprinzip. Das Volk übt die Staatsgewalt direkt und indirekt aus. Plebiszitäre Grundsätze gelten bei den wichtigsten Staatsentscheidungen, die die Bevölkerung unmittelbar betreffen.
Der Grundrechtskatalog garantiert die individuellen Freiheitsrechte dem Staat gegenüber. Er sichert darüber hinaus soziale Grundrechte im Sinne von Staatszielbestimmungen, allgemeinen Programmsätzen und Verfassungsaufträgen.
Die Protokolle der Europäischen Konvention zum Schutze der individuellen Rechte und Grundfreiheiten wurden im April 1995 ratifiziert.

Kriterium für die litauische Staatsbürgerschaft ist es, daß jeder, der am Tag der Souveränitätserklärung in Litauen lebte, litauischer Staatsbürger ist oder auf Antrag litauischer Staatsbürger werden kann. Litauische Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich. Diese tolerante Regelung wird seit geraumer Zeit von national-konservativen Kräften bekämpft.
Aktives Wahlrecht wird ab dem 18., passives erst ab dem 25. Lebensjahr gewährt. Das Wahlrecht ist an die litauische StaatsbürgerscAhaft gebunden.
Seit Juli 1996 ist durch Erlaß des Präsidenten die Todesstrafe in Litauen abgeschafft.

Die Legislative wird durch ein Einkammernsystem gekennzeichnet. Sie liegt in den Händen des Parlaments, des Seimas. Er hat 141 Abgeordnete, die für eine 4-jährige Wahlperiode gewählt werden. Für den Einzug in das Parlament besteht eine 4%-Sperrklausel, jedoch nicht für Parteien nationaler Minderheiten. Die Verabschiedung von Gesetzen erfolgt grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Gesetze verfassungsändernden Inhalts erfordern die Zustimmung von 3/5 der Parlamentsmitglieder.
Das Recht zur Gesetzesinitiative wird dem Präsidenten, der Regierung und (mindestens) 50.000 wahlberechtigten Bürgern eingeräumt.
An der Spitze der Exekutive stehen der Präsident und die Regierung. Die Verfassung legt ein demokratisches Regierungssystem präsidentiell-parlamentarischer Ausgestaltung fest.
Der Präsident wird vom Volk durch Direktwahl für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist nur einmal möglich. Der Regierung steht der Ministerpräsident vor. Er wird vom Staatspräsidenten ernannt und vom Parlament bestätigt. Der Ministerpräsident und sein Kabinett vertreten das Land international. Die Regierung ist dem Parlament gegenüber verantwortlich für die Erfüllung der Regierungsaufgaben, die Minister auch dem Präsidenten gegenüber. Der Ministerpräsident verfügt über die Richtlinienkompetenz.

An der Spitze der Rechtsprechung steht das Oberste Gericht, das die Vollmachten eines Berufungsgerichts hat. In den unteren Ebenen wurden Kreis- und Stadtgerichte sowie örtliche Gerichte gebildet. Die Richter werden vom Seimas für 5 Jahre gewählt.
Dem Verfassungsgerichtshof obliegt die Kontrolle über die Einhaltung der Verfassung, d. h. die Überprüfung der Vereinbarkeit von Gesetzen und Rechtsvorschriften sowie von Hoheitsakten des Präsidenten und der Regierung mit der Verfassung. Das gilt auch für internationale Verträge. Dem Verfassungsgerichtshof gehören 9 Richter an, die litauische Staatsbürger sein müssen. Sie werden für neun Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist nicht möglich. Alle drei Jahre erfolgt die Wahl von drei Richtern.
Von besonderer Bedeutung im litauischen Staatsaufbau ist das Amt des Staatskontrolleurs. Er hat auf die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen der Verwaltung zu achten, die rechtmäßige Verwertung des staatlichen Eigentums und die Einhaltung des Staatshaushaltes zu prüfen. Er hat darüber dem Seimas jährlich Bericht zu erstatten.Der Staatskontrolleur wird für eine Amtszeit von 5 Jahren vom Seimas bestimmt und vom Präsidenten ernannt.
Die Verfassung garantiert die unabhängige Stellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften vom Staat. Sie bestätigt das Recht nationaler Minderheiten auf die Pflege ihrer Sprache, Kultur und Traditionen. Sie beschreibt die Wirtschaftsverfassung des Landes als eine Form der Marktwirtschaft, indem sie sie über garantierte Unternehmungsfreiheit, Wettbewerbsfreiheit und das Recht auf Privateigentum definiert. Nach Abschluß des Transformationsprozesses soll eine Wirtschaftsordnung der sozialen Marktwirtschaft erreicht sein.

Das Staatsgebiet ist in 10 Regierungsbezirke sowie 44 Bezirke und 11 Stadtverwaltungen eingeteilt. Diesen 55 Verwaltungseinheiten stehen jeweils ein Regionalparlament bzw. Selbstverwaltungsrat vor, dessen Größe von der Einwohnerzahl des jeweiligen Bezirkes abhängig ist und von den Bürgern direkt gewählt wird.