Staat

Bezeichnung: Latvijas Republika, Republic of Latvia, Republik Lettland
Staatsflagge und
Staatswappen:
Hauptstadt: Riga
Verwaltungsstruktur: 26 Kreise und 7 Kreisfreie Städte
Größte Städte: Riga: 826.508 Einwohner
Daugavpils: 130.000 Einwohner
Liepaja:114.000 Einwohner
Unabhängigkeit: Wiederherstellung am 06.09.1991
Nationalfeiertag: Unabhängigkeitstag am 18. November (1918)

Geographie

Lage: in Osteuropa zwischen Estland und Litauen, an der Ostsee (Rigaer Bucht)
Territorium: Gesamtfläche 64.589 km², etwa so groß wie die Niederlande
Landesgrenzen: Insgesamt 1.078 km; zu Weißrußland 141 km, zu Estland 267 km, zu Litauen 453 km, zu Rußland 217 km
Küste: 531 km
Meeresansprüche: Ausschließliche Wirtschaftszone 200 Seemeilen, Hoheitsgewässer 12 Seemeilen, Kontinentalschelf (Tiefe von 200 m) oder bis zur Tiefe der Ausbeutung
Internationale Streitfragen: Der 1944 von der Lettischen Sozialistischen Sowjetrepublik an Rußland abgetretene Grenzabschnitt Abrene
Klima: Maritim, feucht, gemäßigte Winter
Zeit: MEZ + 1 Std.
Bodenoberfläche: Tiefebene
Naturressourcen: minimal; Bernstein, Torf, Kalkstein, Dolomit
Bodennutzung: 27 % Ackerland; 0 % ständige Feldfrüchte; 13 % Wiesen und Weideland; 39 % Forst- und Waldfläche; 21 % sonstige Nutzung
Bewässerte Bodenflächen: 160 km² (1990)
Währung: Let. Lats, BSP/Einw. 4800 EURO (2004)

Bevölkerung

Bevölkerung: 2.444.600 (2004)
Ethnische Struktur: 50,6 % Letten; 30,3 % Russen; 4,3 % Weißrussen; 2,7 % Ukrainer; 2,6 % Polen, 1,4 % Litauer, 3,2 % andere
(Schätzungen 1996)
Religionen: Lutherisch, römisch-katholisch, russisch-orthodox
Landes-/Verkehrssprachen: Lettisch (offiziell), Litauisch, Russisch, andere
Analphabetentum: 1%
Arbeitskräfte: 1.268.000
nach Tätigkeiten:
Industrie und Bauwesen: 40 %
Land- und Forstwirtschaft: 15 %
andere Bereiche: 45 %
Durchschnittslohn: 316 EURO (2004)
Arbeitslosenquote: 8,5% (2004)
Wirtschaftswachstum: 8,7% (2004)
ESt: 25% (2004)
MwSt: 25% (2004)
Arbeitszeit: 5-T./Woche, 8 Std./Tag (2004)
Renteneintrittsalte: 4 Wochen (2004)
Urlaubsanspruch: 62 Jahre (2004)

Politisches System

Die Republik Lettland (Latvijas Republika - Kurzform: Lettland, Latvija) ist eine parlamentarische Demokratie. Ihre rechtliche Grundlage bildet die Verfassung aus dem Jahre 1922, die durch neue Verfassungsprinzipien ergänzt und verändert wird.

Der Präsident ist Staatsoberhaupt. Er wird durch das Parlament gewählt, hat repräsentierende Funktion, ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, verkündet Gesetze und erteilt den Auftrag zur Regierungsbildung. Am 1999 wurde durch die Saeima Frau Vaira Vike-Freiberga zur Präsidentin der Republik gewählt und löste den seit 1993 amtierenden Präsidenten Ulmanis ab.

Das lettische Staatswesen fußt auf dem Prinzip der allgemeinen, gleichen, direkten, geheimen und proportionalen Wahl, dem souveränen und demokratischen Charakter des Staates, dem Prinzip der Volksherrschaft und der Hoheit über das Staatsterritorium. Lettland erkennt den Vorrang internationaler Rechtsnormen an.

Das Verfassungsgesetz "Über die Rechte und Pflichten des Menschen und des Bürgers" vom 11. Dezember 1991 garantiert für alle Bürger das Recht auf Eigentum und darauf, vererben bzw. erben zu können, der freien Meinungsäußerung u. a. Das Recht der freien Berufswahl, obwohl deklariert, ist eingeschränkt.
Darüber hinaus reichen die Rechte des Staatsbürgers. Er hat das Recht zur Gründung politischer Parteien, zum Erwerb von Grundeigentum, zur freien Wahl des Wohnsitzes, des Waffenbesitzes und der Reisefreiheit.

Das Staatsbürgerschaftsgesetz vom 22.06.1994 definiert als lettische Staatsbürger alle, die am 17. Juni 1940 die lettische Staatsbürgerschaft besaßen und deren Nachkommen, elternlose Kinder u. a.
Allen anderen, die ihren ständigen Wohnsitz in Lettland haben, wird die Möglichkeit der "Naturalisierung" geboten:

  • Nicht-Staatsbürger, die in Lettland geboren wurden, können die Staatsbürgerschaft zwischen 1996 und 2000 konnten erwerben.
  • Für Nicht-Staatsbürger, die nicht in Lettland geboren wurden, besteht diese Möglichkeit ab dem Jahr 2001.

Das Parlament (Saeima) ist die alleinige Spitze der Legislative. Die Saeima hat 100 Abgeordnete und wird für drei Jahre gewählt. Um im Parlament vertreten zu sein, benötigen Parteien zumindest 5% der Wählerstimmen. Aktives und passives Wahlrecht besteht ab dem 18. Lebensjahr.

Die Saeima wählt den Staatspräsidenten und bestätigt mit Mehrheit der Abgeordneten den Ministerpräsidenten und sein Kabinett.

Die Exekutivgewalt liegt in Händen der Regierung, die vom Ministerpräsidenten geleitet wird.

Das Staatsgebiet gliedert sich in 26 Distrikte und 7 distriktfreie Städte. Den Distrikten unterstehen auf der untersten Leitungsebene insgesamt 69 kleinere Städte und 492 Zusammenschlüsse von Gemeinden.

An der Spitze der rechtsprechenden Gewalt steht das Oberste Gericht.
Mit dem Gesetz über die Änderung der Verfassung und dem Verfassungsgerichtsgesetz vom 5. 6. 1996 wurde ein Verfassungsgericht gegründet. Es hat die Aufgabe, die Übereinstimmung von Gesetzen und anderen Rechtsakten mit der Verfassung zu prüfen und Gesetze und Rechtsakte ggf. für ganz oder teilweise rechtsunwirksam zu erklären. Seine Entscheidungen sind endgültig und mit ihrer Verkündung rechtskräftig.
In das Gericht werden von der Saeima sieben Richter für eine 10-jährige Amtszeit gewählt. Während dieser Zeit sind sie nicht ablösbar.

Staatspräsident, Ministerkabinett und einzelne bevollmächtigte Minister, die Saeima als Organ oder mindestens ein Drittel ihrer Abgeordneten, Generalstaatsanwalt und die Räte kommunaler Selbstverwaltungen haben das Recht, das Verfassungsgericht anzurufen.

Schrittweise gestaltet Lettland die Zweige seines Rechtssystems aus.
1990 und 1991 wurden mit Bodenreformgesetzen die Grundlagen für die Wiederherstellung der Eigentumsrechte auf dem Lande und in den Städten geschaffen. Dabei wird im wesentlichen vom Stand im Jahre 1940, vor der Angliederung an die Sowjetunion, ausgegangen.
Im September 1990 wurden die gesetzlichen Grundlagen für unternehmerische Tätigkeit geschaffen, ergänzt durch das GmbH-Gesetz vom 23. 1. 1991 und das (neue) Aktiengesetz vom 18. 5. 1993. Im Dezember 1990 wurde Tarifvertragshoheit und Streikrecht im Gesetz "über die Gewerkschaften" garantiert.

Von Bedeutung für die Ausgestaltung der wirtschaftlichen Ordnung sind weiter:

  • Das Gesetz "über die Konkurrenz und die Einschränkung der Monopole" vom 3. 12. 1991
  • das Börsengesetz vom 28. 1. 1992
  • die Steuer- und Zollgesetze, die Ende 1990 und Anfang 1991 in Kraft gesetzt wurden.

Mit dem Gesetz vom 14. 1. 1992 wurde die Wiedereinsetzung des BGB der Republik Lettland von 1937 eingeleitet.

Außenpolitische Beziehungen

Lettland formulierte sein Staatsziel nach dem Moskauer Putschversuch vom August 1991 in drei Richtungen:

  • Wahrung der politischen und wirtschaftlichen Souveränität, darunter auch der nationalen Identität,
  • Schaffung einer pluralistischen Demokratie,
  • Aufbau eines Rechtsstaates mit marktorientierter Wirtschaft, der Privatinitiative garantiert.

1991 erfolgte die Aufnahme diplomatischer Beziehungen, die Aufnahme als Mitglied in die Vereinten Nationen und die Unterzeichnung zahlreicher internationaler Vertragswerke.

Lettland ist Mitglied EU und der NATO. Es betrachtet dieses als Teil der "Sicherheitsarchitektur" für Europa, die die Einbeziehung Rußlands zwingend einschließt.

Das Interesse Lettlands an guten Beziehungen zu Rußland wird aus geschichtlichen und geographischen Gründen, der wirtschaftlichen Verflechtungen und des großen russischen Bevölkerungsanteils wegen von den verschiedenen politischen Kräften im Lande allgemein geteilt. Aber die konkrete Ausgestaltung dieser Beziehungen, die Größe des Sicherheitsbedürfnisses Lettlands gegenüber Rußland, die wirtschafts- und sozialpolitischen Konsequenzen des Souveränitätskurses "im Detail" u. a. m. sind Gegenstand innerer politischer Auseinandersetzungen.

Ihr zentraler Punkt ist die Frage, in welchem Umfang den russischen Mitbürgern staatsbürgerliche Rechte eingeräumt werden.

Lettland hat "verständlicherweise" in den ersten Jahren der neu gewonnenen Unabhängigkeit die eigene wirtschaftliche und politische Interessenlage und die kulturelle Eigenständigkeit gegenüber jedermann betont, auch seinen baltischen Nachbarn gegenüber.