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Staat
| Bezeichnung: |
Latvijas Republika, Republic
of Latvia, Republik Lettland |
Staatsflagge und
Staatswappen: |
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| Hauptstadt: |
Riga |
| Verwaltungsstruktur: |
26 Kreise und 7 Kreisfreie Städte |
| Größte
Städte: |
Riga: 826.508 Einwohner
Daugavpils: 130.000 Einwohner
Liepaja:114.000 Einwohner |
| Unabhängigkeit: |
Wiederherstellung am
06.09.1991 |
| Nationalfeiertag: |
Unabhängigkeitstag am 18.
November (1918) |
Geographie
| Lage: |
in Osteuropa zwischen
Estland und Litauen, an der Ostsee (Rigaer Bucht) |
| Territorium: |
Gesamtfläche 64.589 km²,
etwa so groß wie die Niederlande |
| Landesgrenzen: |
Insgesamt 1.078 km; zu
Weißrußland 141 km, zu Estland 267 km, zu Litauen 453
km, zu Rußland 217 km |
| Küste: |
531 km |
| Meeresansprüche: |
Ausschließliche
Wirtschaftszone 200 Seemeilen, Hoheitsgewässer 12
Seemeilen, Kontinentalschelf (Tiefe von 200 m) oder bis
zur Tiefe der Ausbeutung |
| Internationale
Streitfragen: |
Der 1944 von der Lettischen
Sozialistischen Sowjetrepublik an Rußland abgetretene
Grenzabschnitt Abrene |
| Klima: |
Maritim, feucht, gemäßigte
Winter |
| Zeit: |
MEZ + 1 Std. |
| Bodenoberfläche: |
Tiefebene |
| Naturressourcen: |
minimal; Bernstein, Torf,
Kalkstein, Dolomit |
| Bodennutzung: |
27 % Ackerland; 0 %
ständige Feldfrüchte; 13 % Wiesen und Weideland; 39 %
Forst- und Waldfläche; 21 % sonstige Nutzung |
| Bewässerte
Bodenflächen: |
160 km² (1990) |
| Währung: |
Let. Lats, BSP/Einw. 4800 EURO (2004) |
Bevölkerung
| Bevölkerung: |
2.444.600 (2004) |
| Ethnische
Struktur: |
50,6 % Letten; 30,3 %
Russen; 4,3 % Weißrussen; 2,7 % Ukrainer; 2,6 % Polen,
1,4 % Litauer, 3,2 % andere
(Schätzungen 1996) |
| Religionen: |
Lutherisch,
römisch-katholisch, russisch-orthodox |
| Landes-/Verkehrssprachen: |
Lettisch (offiziell),
Litauisch, Russisch, andere |
| Analphabetentum: |
1% |
| Arbeitskräfte: |
1.268.000
nach Tätigkeiten:
Industrie und Bauwesen: 40 %
Land- und Forstwirtschaft: 15 %
andere Bereiche: 45 % |
| Durchschnittslohn: |
316 EURO (2004) |
| Arbeitslosenquote: |
8,5% (2004) |
| Wirtschaftswachstum: |
8,7% (2004) |
| ESt: |
25% (2004) |
| MwSt: |
25% (2004) |
| Arbeitszeit: |
5-T./Woche, 8 Std./Tag (2004) |
| Renteneintrittsalte: |
4 Wochen (2004) |
| Urlaubsanspruch: |
62 Jahre (2004) |
Politisches
System
Die Republik Lettland (Latvijas Republika - Kurzform:
Lettland, Latvija) ist eine parlamentarische Demokratie. Ihre
rechtliche Grundlage bildet die Verfassung aus
dem Jahre 1922, die durch neue Verfassungsprinzipien ergänzt und
verändert wird.
Der Präsident ist Staatsoberhaupt. Er wird durch das
Parlament gewählt, hat repräsentierende
Funktion, ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, verkündet
Gesetze und erteilt den Auftrag zur Regierungsbildung. Am
1999 wurde durch die Saeima Frau Vaira
Vike-Freiberga zur Präsidentin der Republik gewählt
und löste den seit 1993 amtierenden Präsidenten Ulmanis ab.
Das lettische Staatswesen fußt auf dem Prinzip der
allgemeinen, gleichen, direkten, geheimen und proportionalen
Wahl, dem souveränen und demokratischen Charakter des Staates,
dem Prinzip der Volksherrschaft und der Hoheit über das
Staatsterritorium. Lettland erkennt den Vorrang internationaler
Rechtsnormen an.
Das Verfassungsgesetz "Über die Rechte und Pflichten des
Menschen und des Bürgers" vom 11. Dezember 1991 garantiert
für alle Bürger das Recht auf Eigentum und darauf,
vererben bzw. erben zu können, der freien Meinungsäußerung u.
a. Das Recht der freien Berufswahl, obwohl deklariert, ist
eingeschränkt.
Darüber hinaus reichen die Rechte des Staatsbürgers. Er
hat das Recht zur Gründung politischer Parteien, zum Erwerb von
Grundeigentum, zur freien Wahl des Wohnsitzes, des Waffenbesitzes
und der Reisefreiheit.
Das Staatsbürgerschaftsgesetz vom 22.06.1994
definiert als lettische Staatsbürger alle, die am 17. Juni 1940
die lettische Staatsbürgerschaft besaßen und deren Nachkommen,
elternlose Kinder u. a.
Allen anderen, die ihren ständigen Wohnsitz in Lettland haben,
wird die Möglichkeit der "Naturalisierung" geboten:
- Nicht-Staatsbürger, die in Lettland geboren wurden,
können die Staatsbürgerschaft zwischen 1996 und 2000
konnten erwerben.
- Für Nicht-Staatsbürger, die nicht in Lettland geboren
wurden, besteht diese Möglichkeit ab dem Jahr 2001.
Das Parlament (Saeima) ist die alleinige
Spitze der Legislative. Die Saeima hat 100 Abgeordnete und wird
für drei Jahre gewählt. Um im Parlament vertreten zu sein,
benötigen Parteien zumindest 5% der Wählerstimmen. Aktives und
passives Wahlrecht besteht ab dem 18. Lebensjahr.
Die Saeima wählt den Staatspräsidenten und bestätigt mit
Mehrheit der Abgeordneten den Ministerpräsidenten und sein
Kabinett.
Die Exekutivgewalt liegt in Händen der
Regierung, die vom Ministerpräsidenten geleitet wird.
Das Staatsgebiet gliedert sich in 26 Distrikte und 7
distriktfreie Städte. Den Distrikten unterstehen auf der
untersten Leitungsebene insgesamt 69 kleinere Städte und 492
Zusammenschlüsse von Gemeinden.
An der Spitze der rechtsprechenden Gewalt steht das Oberste
Gericht.
Mit dem Gesetz über die Änderung der Verfassung und dem
Verfassungsgerichtsgesetz vom 5. 6. 1996 wurde ein
Verfassungsgericht gegründet. Es hat die Aufgabe, die
Übereinstimmung von Gesetzen und anderen Rechtsakten mit der
Verfassung zu prüfen und Gesetze und Rechtsakte ggf. für ganz
oder teilweise rechtsunwirksam zu erklären. Seine Entscheidungen
sind endgültig und mit ihrer Verkündung rechtskräftig.
In das Gericht werden von der Saeima sieben Richter für eine
10-jährige Amtszeit gewählt. Während dieser Zeit sind sie
nicht ablösbar.
Staatspräsident, Ministerkabinett und einzelne
bevollmächtigte Minister, die Saeima als Organ oder mindestens
ein Drittel ihrer Abgeordneten, Generalstaatsanwalt und die Räte
kommunaler Selbstverwaltungen haben das Recht, das
Verfassungsgericht anzurufen.
Schrittweise gestaltet Lettland die Zweige seines Rechtssystems
aus.
1990 und 1991 wurden mit Bodenreformgesetzen die Grundlagen für
die Wiederherstellung der Eigentumsrechte auf dem Lande und in
den Städten geschaffen. Dabei wird im wesentlichen vom Stand im
Jahre 1940, vor der Angliederung an die Sowjetunion, ausgegangen.
Im September 1990 wurden die gesetzlichen Grundlagen für
unternehmerische Tätigkeit geschaffen, ergänzt durch das
GmbH-Gesetz vom 23. 1. 1991 und das (neue) Aktiengesetz vom 18.
5. 1993. Im Dezember 1990 wurde Tarifvertragshoheit und
Streikrecht im Gesetz "über die Gewerkschaften"
garantiert.
Von Bedeutung für die Ausgestaltung der wirtschaftlichen
Ordnung sind weiter:
- Das Gesetz "über die Konkurrenz und die Einschränkung
der Monopole" vom 3. 12. 1991
- das Börsengesetz vom 28. 1. 1992
- die Steuer- und Zollgesetze, die Ende 1990 und Anfang
1991 in Kraft gesetzt wurden.
Mit dem Gesetz vom 14. 1. 1992 wurde die Wiedereinsetzung des
BGB der Republik Lettland von 1937 eingeleitet.
Außenpolitische
Beziehungen
Lettland formulierte sein Staatsziel nach dem Moskauer
Putschversuch vom August 1991 in drei Richtungen:
- Wahrung der politischen und wirtschaftlichen
Souveränität, darunter auch der nationalen Identität,
- Schaffung einer pluralistischen Demokratie,
- Aufbau eines Rechtsstaates mit marktorientierter
Wirtschaft, der Privatinitiative garantiert.
1991 erfolgte die Aufnahme diplomatischer Beziehungen, die
Aufnahme als Mitglied in die Vereinten Nationen
und die Unterzeichnung zahlreicher internationaler Vertragswerke.
Lettland ist Mitglied EU und der NATO.
Es betrachtet dieses als Teil der
"Sicherheitsarchitektur" für Europa, die die
Einbeziehung Rußlands zwingend einschließt.
Das Interesse Lettlands an guten Beziehungen zu Rußland wird
aus geschichtlichen und geographischen Gründen, der
wirtschaftlichen Verflechtungen und des großen russischen
Bevölkerungsanteils wegen von den verschiedenen politischen
Kräften im Lande allgemein geteilt. Aber die konkrete
Ausgestaltung dieser Beziehungen, die Größe des
Sicherheitsbedürfnisses Lettlands gegenüber Rußland, die
wirtschafts- und sozialpolitischen Konsequenzen des
Souveränitätskurses "im Detail" u. a. m. sind
Gegenstand innerer politischer Auseinandersetzungen.
Ihr zentraler Punkt ist die Frage, in welchem Umfang den
russischen Mitbürgern staatsbürgerliche Rechte eingeräumt
werden.
Lettland hat "verständlicherweise" in den ersten Jahren der
neu gewonnenen Unabhängigkeit die eigene wirtschaftliche und
politische Interessenlage und die kulturelle Eigenständigkeit
gegenüber jedermann betont, auch seinen baltischen Nachbarn
gegenüber.
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