Estland
Estnische Regionalentwicklungsdatenbank
http://www.stat.ee/statistics
Sprachen: Estnisch und Englisch
Staat
| Bezeichnung: |
Eesti
Vabariik, Republic of Estonia, Republik Estland |
Staatsflagge und
Staatswappen: |
|
| Hauptstadt: |
Reval/Tallinn |
| Verwaltungsstruktur: |
15 Landkreise
und 6 kreisfreie Städte |
| Größte Städte: |
Reval/Tallinn:
420.470 Einwohner
Dorpat/Tartu: 109.100 Einwohner
Narva: 80.300 Einwohner
Kohtla-Järve: 70.800Einwohner
Pernau/Pärnu: 52.000 Einwohner |
| Unabhängigkeit: |
Wiederherstellung
am 6.9. 1991 |
| Nationalfeiertag: |
Unabhängigkeitstag
am 24.02. (1918) |
| Währung: |
Estn. Krone |
| BIP/Einw.: |
5070 € (2004) |
Geographie
| Lage: |
Nord- Osteuropa, angrenzend
an Ostsee, Golf von Finnland, Lettland und Rußland |
| Territorium: |
45.227 km², einschließlich
1.520 Inseln, ist Estland etwas größer als Dänemark
(ohne Grönland) |
| Landesgrenze: |
insgesamt 633 km , davon 339
km zu Lettland und 294 km zu Rußland |
| Küste: |
3.794 km,
Territorialgewässer 12 Seemeilen |
| Klima: |
gemäßigt, maritim, feucht,
kühle Sommer, moderate Winter, durchschnittliche
Temperatur Februar: -6°C, Juli: 17°C |
| Zeit: |
GMT + 2 Stunden |
| Landesoberfläche: |
Marschland, Tiefebene,
teilweise steiniger Boden |
| Naturressourcen: |
Ölschiefer, Torf,
Phosphorite, Ton, Kies, Bernstein, Wald- und
Forstflächen (47% des Staatsgebietes) |
| Umwelt: |
Luftverschmutzung durch
Ölschieferverbrennungsanlagen, Kontaminierung des Bodens
und des Grundwassers mit petrochemischen Produkten,
Rückstände in ehemaligen sowjetischen
Militärstützpunkten, Überschwemmungen durch Ostsee im
Frühjahr. Mitglied verschiedener internationaler
Umweltschutzvereinbarungen
|
Bevölkerung
| Bevölkerung: |
1.453.844
Einwohner (2004) |
| Wachstumsrate: |
-4,07/1.000
Einwohner (1997) |
| Geburtenrate: |
8,66
Geburten/1.000 Einwohner (1997) |
| Sterberate: |
12,73 Tote/1.000
Einwohner (1997) |
| Säuglingssterberate: |
10,1/1.000
geborener Säuglinge (1997) |
| Migrationsrate: |
4,72
Migranten/1.000 Einwohner |
| Lebenserwartung: |
Gesamtbevölkerung
70,17 Jahre,
weiblich 75,39 Jahre
männlich 65,2 Jahre
(Schätzungen 1996) |
| Nationalität: |
Estnisch |
| Ethnische
Zusammensetzung der Bevölkerung: |
Esten 65,11%,
Russen 28,14%, Ukrainer 2,54%, Weißrussen 1,48%, Finnen
0,92%, andere 1,81% (1998) |
| Religion: |
Protestanten
dominant |
| Landes-/Verkehrssprachen: |
Estnisch
(offiziell), Russisch, Finnisch, Englisch, Deutsch |
| Analphabetenrate: |
0% |
Politisches
System
Die Grundlage des politischen Systems und der generellen
politischen Zielstellung des Landes und der sie tragenden Kräfte
bildet die Verfassung. Sie wurde am 28. Juni 1992 ad
referendum angenommen (Zustimmungsgrad 93%).
Der Präsident der Republik ist Staatsoberhaupt und
Oberster Befehlshaber der Verteidigungsstreitkräfte. Seine Wahl
erfolgt gemäß eines speziellen Gesetzes. Erster und auch
gegenwärtiger Präsident ist Lennart Meri. Seine Wiederwahl
erfolgte am 20. September 1996. Die Amtsperiode des Präsidenten
beträgt 5 Jahre, die des Parlaments hingegen 4 Jahre. Dem Parlament
gehören 101 Abgeordnete an, die in geheimer und freier Wahl nach
dem Verhältniswahlrecht gewählt werden. Gegenwärtig wird die
Reduzierung der Anzahl der Parlamentsabgeordneten auf 71
diskutiert. Das passive und aktive Wahlrecht für das
Parlament kann nur von Bürgern estnischer Nationalität
ausgeübt werden. Ausländische Bürger, und hierzu zählt eine
größere Anzahl von Angehörigen der russischen Minderheit, die
immerhin noch ca. 28% der Gesamtbevölkerung ausmacht, und
Staatenlose können sich mit gewissen Einschränkungen an den
Kommunalwahlen beteiligen. Für das Erlangen der estnischen Staatsbürgerschaft
wurde ein hoher Standard festgelegt.
Die Exekutivgewalt wird von der Regierung ausgeübt.
Ihr steht der Ministerpräsident vor, der vom
Staatspräsidenten ernannt und vom Parlament bestätigt wird.
Laut Verfassung können der Regierung bis zu 15 Minister
angehören. Im Interesse der Unparteilichkeit und
Glaubwürdigkeit des Rechtssystems wird der Oberste Richter
des Landes auf Vorschlag des Präsidenten durch das Parlament
nominiert. Die Justizverwaltung erfolgt durch unabhängige
Gerichte. Die Rechtsfindung kann über drei Instanzen erfolgen.
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